In der Regel beginnt das Mandatsverhältnis mit einem Beratungsgespräch, in dem Sie Ihr Problem schildern. Hier lege ich Wert darauf, dass dieses Gespräch persönlich vor Ort geführt wird, in Ausnahmefällen kann dies jedoch auch telefonisch geführt werden. Gerade in einfach gelagerten Fällen oder in Bußgeldsachen ist dies meist dienlich. In diesem Gespräch erfolgt sodann eine Ersteinschätzung der rechtlichen Lage, die Abstimmung der nächsten Schritte und eine Einschätzung des Prozess- und Kostenrisikos. Über jeden einzelnen weiteren Schritt setze ich Sie stets in Kenntnis. So behalten Sie stets den Überblick, wo wir uns befinden. Selbstverständlich bin ich für Sie für Rückfragen zu meinen Telefonzeiten erreichbar.
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