Kosten

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist dabei der Streitwert der Angelegenheit. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, teilen Sie mir bitte Ihre Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsnummer mit. Ich prüfe dann für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Ich rechne in aller Regel nach RVG ab und vereinbare nur in Ausnahmefällen ein Honorar. Ich lege dabei aber stets ausdrücklich Wert auf Kostentransparenz.

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